Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist auch für junge Leute wichtig

In der heutigen Ausgabe der Pegnitzzeitung „Freude für alle“ wird ein besonders tragischer Fall geschildert.

Was ist geschehen ? Ein junger Mann erleidet mit dem Roller einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen. Die Folgen der erlittenen Brüche und des Schädel-Hirn-Traumas machen ihn zum Pflegefall.

Tragisch für den Verunglückten, weil keine finanzielle Absicherung durch eine private Unfall- und Pflegeversicherung vorhanden ist und dazu kommt, dass ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer aufgrund Unstimmigkeiten zwischen den Eltern des Verunglückten eingesetzt hat.

Unser Appell: Jeder Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung erteilen, um die Einsetzung eines gerichtlichen Betreuers zu verhindern.

Wozu braucht man eine Testamentsvollstreckung ?

Der Testamentsvollstrecker/in hilft Ihnen dabei,

  • Ihren Willen auch wirklich durchzusetzen
  • die Nachlassabwicklung auch für Ihre Erben zu erleichtern
  • zur Friedensstiftung in Ihrer Erbengemeinschaft durch eine neutrale Person beizutragen
  • die Rechte und Ansprüche minderjähriger Erben zu wahren
  • die Rechte und Ansprüche behinderter Erben zu wahren
  • Ihre Erben vor eigenen Gläubigern zu schutzen

Dazu benötigen Sie eine vertrauenswürdige und ausgebildete Person.

Als zertifizierter Generationenberater und Testamentsvollstrecker kann ich Ihnen diese Dienstleistung anbieten.

Gerne bespreche ich dies mit Ihnen.

Günter Heimpel
zertifizierter Generationenberater (IHK)
zertifizierter Testamentsvollstrecker (IGB)

  • per Telefon:  0172-1069843
  • per mail: guenter.heimpel@generationenberatung-heimpel.de
  • per Fax: 09153-3778803
  • über Internet: www.generationenberatung-heimpel.de