Höchste Akzeptanz haben Urkunden, die von einem Juristen ausgestellt wurden. Für Immobiliengeschäfte, die Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.
Höchste Akzeptanz haben Urkunden, die von einem Juristen ausgestellt wurden. Für Immobiliengeschäfte, die Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.