Vollmacht/Betreuungsverfügung

Es kann für jeden von uns Situationen geben, in denen man seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann:

Vor Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit ist niemand gefeit !

Mit einer einzigen Unterschrift kann man Dritte beauftragen, seine Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegenheiten usw. bis hin zur Vertretung vor Gericht für die eigene Person zu erledigen.

Wer dies versäumt, läuft Gefahr, dass ein Fremder ganz private Angelegenheiten regelt.