Tipp 9

In folgenden Situationen wird meist Erbschaftssteuer fällig:

  • Alleinstehende
  • Kinderlose
  • Eltern mit nur einem Kind

Das Einfamilienhaus bleibt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer dann unberücksichtigt, wenn diese Immobilie vom Ehepartner oder Kind mindestens 10 Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt wird.