In folgenden Situationen wird meist Erbschaftssteuer fällig:
- Alleinstehende
- Kinderlose
- Eltern mit nur einem Kind
Das Einfamilienhaus bleibt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer dann unberücksichtigt, wenn diese Immobilie vom Ehepartner oder Kind mindestens 10 Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt wird.