Wenn Sie vom Elternunterhalt betroffen sein könnten, überprüfen Sie welche Guthaben auf Ihren Namen angelegt sind. Bei Immobilienbesitzern sind 25.000 Euro frei.
Beiträge zur Altersvorsorge in Höhe von 5% des Bruttogehaltes, rückwirkend auf die Berufsjahre mit 4% kapitalisiert, zählen zum Schonvermögen.
Nehmen Sie im Bedarfsfall sofort einen Fachanwalt für Elternunterhalt.