Patientenverfügung

Sie legen Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie sich nicht mehr äußern können.

Beendigung von lebenserhaltenden Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung u.v.m. sollte jeder selbst festlegen. Angehörige sind in aller Regel damit überfordert. Äußern Sie sich zur Organspende, denn bei unseren europäischen Nachbarn gilt häufig:

Wer sich nicht äußert, ist Organspender !